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Zielgruppe

(Verfahren zur Anmeldung siehe Rubrik Kundenaufnahme)

 

Aufgabe der Tafel  Rheinbach-Meckenheim ist es, gespendete Lebensmittel und Gegenstände des unmittelbaren persönlichen Bedarfs zu sammeln und an Bedürftige zu verteilen. 

 

Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden durch Vorlage eines gültigen Bescheids über den Bezug von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Asylgeld. 

Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt nur an registrierte Personen.

 

Die Kundenstruktur stellt sich zur Zeit (2024) so dar:

  • ca. 60 % erhalten Bürgergeld

  • ca. 30 % erhalten Grundsicherung

  • ca. 10 % erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Knapp 40 % der unterstützten Personen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre; ca. 10 % sind Senioren.

 

Je Lebensmittelausgabe bezahlen die Tafelkunden 1 Euro je Erwachsenen und 50 Cent je Kind. 

Damit soll die Wertschätzung für die abgegebenen Lebensmittel gefördert werden.

 

Verhaltenskodex bei der Tafel Rheinbach-Meckenheim e.V.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel Rheinbach-Meckenheim engagieren sich mit der 

Zielsetzung, die Bedürftigen in den Stadtgemeinden Rheinbach und Meckenheim durch die Verteilung kostenloser Lebensmittel zu unterstützen. Sie tun dies höflich und freundlich und bekunden damit auch ihren Respekt

vor der Würde der Bedürftigen.

Im Gegenzug erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafel Rheinbach-Meckenheim auch von den

Bedürftigen Höflichkeit und Freundlichkeit.

Der Vorstand der Tafel Rheinbach-Meckenheim weist darauf hin, dass Kunden/ Kundinnen, die sich nicht 

höflich und freundlich verhalten, abgewiesen und von der Verteilung von Lebensmitteln ausgeschlossen 

werden können.