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Spendenarten

Lebensmittel- und Sachspenden

 

Lebensmittelspenden

Spenden von haltbaren oder frischen Lebensmitteln sind uns immer eine willkommene Hilfe bei der Versorgung unserer zahlreichen Kunden.

Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass die Spenden nur an den Ausgabestellen der Tafel Rheinbach-Meckenheim entgegengenommen werden können:

In Meckenheim in der Neustraße/ Ecke Schwitzerstraße, immer dienstags und donnerstags von 12:00 bis 16:00Uhr.

In Rheinbach in der Industriestraße 39, mittwochs von 12:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 11:00 bis 13:00 Uhr.

Die Hygienevorschriften erlauben es nicht, anonym abgegebene Lebensmittel an unsere Kunden zu verteilen.

 

Danke für Ihre Hilfe!

 

Sachspenden (Artikel des unmittelbaren täglichen Bedarfs, z.B. Reinigungsmittel, Kosmetika) werden in Meckenheim nach Absprache mit Herrn Westermann angenommen. Tel.: 0155/66346575

Wir bitten, von Kleiderspenden abzusehen und diese besser in den Kleiderstuben abzugeben.

 

Geldspenden

Die Tafel Rheinbach-Meckenheim erhält keine öffentlichen Zuwendungen. Die laufenden Kosten für Steuern, Versicherungen, Benzin, Autos, Reparaturen, Telefon, Büromaterial, Porto, Unterhaltung unseres Lagers usw. müssen ausschließlich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und  das Münzgeld  unserer Kunden finanziert werden. Daher sind wir nicht nur auf Spenden von Lebensmitteln und Artikeln des unmittelbaren persönlichen Bedarfs, sondern auch auf Geldspenden angewiesen!

Haben Sie nicht auch schon einmal anlässlich von Geburtstagen, Familienfeiern oder auch Jubiläen vor der Frage gestanden, was Sie sich wünschen sollen, weil Sie doch eigentlich alles haben, was Sie brauchen? Da wäre es vielleicht eine gute Idee, statt Geschenken sich mit einer gemeinsamen finanziellen Unterstützung für unser soziales Engagement zu beteiligen.

 

Spendenkonten:

VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG

IBAN DE68 3706 9520 8700 3080 15, BIC GENODED1RST

Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99, KtoNr. 4700 4250
IBAN DE72 3705 0299 0047 0042 50, BIC COKSDE33XXX

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigungs­fähig. Gerne stellen wir eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus.