Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Die Tafel Rheinbach-Meckenheim ist ein Verein, bei dem über 70 Menschen täglich ihre Zeit – ohne Bezahlung – zum Sammeln und Ausgeben von Lebensmitteln einsetzen.
Es können nur die Lebensmittel und Waren ausgeben werden, die von Spendern, meist Lebensmittelhändler, abgegeben werden.
Das können auch Lebensmittel sein, die noch haltbar sind und nicht mehr verkauft werden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu kurz oder auch schon mal überschritten ist oder sie kleine Beschädigungen haben.
Beim Mindesthaltbarkeitsdatum handelt es sich um ein Qualitätsdatum, das Auskunft darüber gibt, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung mindestens seine spezifischen Eigenschaften, wie etwa Geruch, Geschmack, Beschaffenheit, Farbe, Nährwert und Konsistenz, behält.
Bei richtiger Lagerung können die Lebensmittel in den meisten Fällen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch verzehrt werden.
Ein Erreichen oder Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums signalisiert, dass das Lebensmittel vor dem Verzehr eingehender geprüft werden sollte.
Wenn die Verpackung unversehrt ist, die Lebensmittel wie gewohnt aussehen, riechen und bei einer Kostprobe normal schmecken, können sie auch über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus verzehrt werden.
Sie entscheiden selbst, ob sie die Ware verzehren.
Die Haftung der Tafel Rheinbach-Meckenheim wird ausgeschlossen.
Unsere Tafel ist ein privater Verein, der kein Geld vom Staat bekommt.